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Dachsanierung Förderung 2026: BEG, KfW und BAFA im Überblick

Ratgeber Förderung & Dach

Dachsanierung Förderung 2026: BEG, KfW und BAFA im Überblick

Wer sein Dach saniert, kann sich einen Teil der Kosten vom Staat zurückholen – aber nur, wenn dabei die Dämmung energetisch verbessert wird und der Antrag steht, bevor der erste Handwerker anrückt. Welche Fördertöpfe es gibt, wann der BAFA-Zuschuss und wann der KfW-Kredit passt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen, ordnen wir hier ehrlich für Sie ein.

⏱ ca. 14 Min. Lesezeit 🗓 Aktualisiert 2026 🏠 Von Dachbau Stefan Höft GmbH, Berlin-Charlottenburg
Gefördert saniertes Dach in Berlin – Dachdeckermeisterbetrieb

Kaum ein Satz fällt bei uns auf dem Dach so oft wie dieser: „Und der Staat gibt doch was dazu, oder?" Die Antwort ist ein klares Jein. Ja, für die energetische Sanierung des Daches gibt es Fördermittel vom Bund. Nein, für das schöne neue Ziegelbild allein bekommen Sie keinen Cent. Wer beides verwechselt, plant an der Förderung vorbei und ärgert sich hinterher über eine verpasste vierstellige Summe.

Als Dachdeckermeisterbetrieb aus Berlin-Charlottenburg begleiten wir jedes Jahr Sanierungen, bei denen die Förderung mitläuft – vom gedämmten Gründerzeit-Steildach in Wilmersdorf bis zur nachträglichen Aufsparrendämmung auf einem Siedlungshaus in Spandau. Dieser Ratgeber erklärt die Förderlogik so, wie wir sie unseren Kunden am Küchentisch erklären: welche Töpfe es gibt, wann der Zuschuss und wann der Kredit passt, und warum die Reihenfolge über Erfolg oder Misserfolg entscheidet.

Ein ehrliches Wort vorweg zu den Zahlen: Die Förderprozente und Höchstbeträge in den Programmen ändern sich fast jährlich, manchmal sogar mitten im Jahr. Wir nennen in diesem Text deshalb bewusst keine festen Prozentsätze, sondern die Systematik dahinter. Die aktuellen Sätze sollten Sie immer kurz vor der Planung frisch prüfen – oder uns fragen. Was dagegen konstant bleibt, ist die goldene Regel: Der Antrag steht vor dem Auftrag. Immer.

Was wird gefördert – und was nicht

Der wichtigste Denkfehler zuerst: Gefördert wird nicht das neue Dach, sondern die bessere Energiebilanz des Hauses. Der Staat bezuschusst die energetische Verbesserung der Gebäudehülle. Beim Dach heißt das konkret: die Dämmung. Alles, was Wärme im Haus hält und Heizkosten senkt, ist grundsätzlich förderfähig. Alles, was rein der Optik, der Statik oder der Dichtigkeit dient, ist es nicht.

Diese Trennlinie ist für Eigentümer bares Geld wert, deshalb machen wir sie ganz greifbar. Reißen wir ein altes, ungedämmtes Dach ab und dämmen es beim Neuaufbau zeitgemäß, ist die Dämmleistung förderfähig – inklusive der Arbeiten, die dafür zwingend nötig sind. Decken wir dagegen ein Dach nur neu ein, weil die Ziegel verwittert sind, und die Dämmung bleibt wie sie war, gibt es keine Förderung. Das schönste Biberschwanzdach der Nachbarschaft bringt Ihnen beim BAFA keinen Euro, wenn sich am U-Wert nichts tut.

Förderfähig oder nicht – die Faustregel beim Dach
MaßnahmeFörderfähig?Warum
Dachdämmung (Auf-, Zwischen-, Untersparren)JaVerbessert die Energiebilanz der Gebäudehülle
Dämmung der obersten GeschossdeckeJaZählt ebenfalls zur Gebäudehülle
Neue Unterspannbahn, Lattung, Konterlattung (im Zuge der Dämmung)AnteiligSogenannte Umfeldmaßnahme, die für die Dämmung nötig ist
Reine Neueindeckung / neue Ziegel ohne DämmverbesserungNeinRein optische oder abdichtende Maßnahme
Reparatur, Sturmschaden, neuer Dachstuhl aus statischen GründenNeinKein energetischer Effekt

„Anteilig" bedeutet: Arbeiten, die untrennbar zur Dämmung gehören, dürfen in die förderfähigen Kosten einfließen. Was genau als Umfeldmaßnahme zählt, legt das jeweilige Programm fest – hier hilft die Fachunternehmererklärung, die wir am Ende mitliefern.

In der Praxis heißt das für viele Berliner Eigentümer: Weil das Gerüst ohnehin steht und das Dach ohnehin offen ist, lohnt es sich fast immer, die Dämmung gleich mitzumachen und über die Förderung mitzunehmen. Den größten Kostenblock einer Dachsanierung in Berlin – Gerüst und Abdeckung – zahlen Sie nur einmal. Wer die Dämmung fünf Jahre später nachrüsten will, stellt das teure Gerüst ein zweites Mal.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das Dach der gesamten Förderlandschaft heißt Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Unter diesem Namen bündelt der Bund seit einigen Jahren die Förderung für energetisches Bauen und Sanieren. Für Sie als Eigentümer eines Bestandshauses ist ein Teilbereich entscheidend: die BEG Einzelmaßnahmen, oft als BEG EM abgekürzt.

„Einzelmaßnahme" heißt: Sie sanieren nicht gleich das ganze Haus zum Effizienzhaus, sondern packen einen einzelnen Baustein an – in unserem Fall die Dämmung der Gebäudehülle. Genau hierunter fällt die Dachdämmung. Ob Sie die Sparren von außen dämmen, zwischen den Sparren oder die oberste Geschossdecke: Solange der geforderte Dämmwert erreicht wird, ist die Maßnahme grundsätzlich über die BEG förderfähig.

Die BEG kennt zwei Wege, an das Geld zu kommen, und das ist der Punkt, an dem die meisten durcheinanderkommen. Der eine Weg ist ein direkter Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen – abgewickelt über das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der andere Weg ist ein zinsgünstiger Förderkredit mit Tilgungszuschuss – vergeben über die KfW, die staatliche Förderbank. Beides gehört zur BEG, führt aber über unterschiedliche Stellen und passt zu unterschiedlichen Lebenslagen. Welcher Weg für Ihre Dachsanierung der richtige ist, klären wir im nächsten Abschnitt.

ℹ️Zuschuss und Kredit sind nicht doppelt kombinierbar

Für ein und dieselbe Dämmmaßnahme wählen Sie einen Weg: entweder den BAFA-Zuschuss oder den KfW-Kredit. Sie stellen also nicht bei beiden Stellen gleichzeitig einen Antrag für dieselbe Rechnung. Welche Variante unterm Strich mehr bringt, hängt davon ab, ob Sie die Sanierung aus Eigenmitteln stemmen oder ohnehin finanzieren müssten.

Konkret sieht die Rechnung (Stand 2026) so aus: Sie erhalten 15 % der förderfähigen Dämmkosten als Zuschuss erstattet, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind es 20 %. Gedeckelt ist das durch eine jährliche Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 € pro Wohneinheit, die sich mit iSFP auf 60.000 € erhöht – im besten Fall also rund 10.500 € Zuschuss im Jahr. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus allerdings nur noch für Kostenanteile oberhalb von 30.000 €.

⚠️Fördersätze kurz vor dem Antrag noch einmal prüfen

Die hier genannten Sätze (15 %, mit iSFP 20 %; förderfähig bis 30.000 € bzw. 60.000 € je Wohneinheit und Jahr) entsprechen dem Stand 2026. Die Prozentsätze und Höchstbeträge der BEG werden politisch aber immer wieder angepasst – prüfen Sie den Stand deshalb kurz vor der Antragstellung noch einmal tagesaktuell und verlassen Sie sich nie auf eine Zahl aus einem älteren Blog.

Zuschuss (BAFA) oder Förderkredit (KfW) – welcher Weg wann?

Beide Wege gehören zur BEG, fühlen sich aber im Alltag völlig unterschiedlich an. Der BAFA-Zuschuss ist der direkte Weg: Sie beantragen einen Zuschuss, setzen die Maßnahme um, reichen die Nachweise ein und bekommen den bewilligten Betrag ausgezahlt – geschenkt, ohne Rückzahlung. Für Eigentümer, die die Sanierung aus Rücklagen oder laufendem Einkommen bezahlen, ist das meist der unkomplizierteste Pfad.

Der KfW-Förderkredit zielt auf alle, die die Sanierung finanzieren wollen oder müssen. Sie erhalten ein Darlehen zu vergünstigtem Zins, und ein Teil der Kreditsumme wird Ihnen als Tilgungszuschuss erlassen – Sie zahlen also weniger zurück, als Sie aufgenommen haben. Der Clou: Der KfW-Kredit läuft nicht direkt über die KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler, der den Antrag durchreicht. Das kostet ein, zwei Gesprächstermine mehr, lohnt sich aber, wenn Sie die vier- oder fünfstellige Summe ohnehin nicht auf einen Schlag aufbringen möchten.

BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit im direkten Vergleich
KriteriumBAFA-ZuschussKfW-Förderkredit
Form der FörderungDirekter Zuschuss, keine RückzahlungZinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss
Antrag überDirekt beim BAFA (online)Über Hausbank / Finanzierungspartner
Passt, wennSie aus Eigenmitteln zahlenSie die Sanierung finanzieren wollen
Geld fließtNach Abschluss und NachweisAls Kredit vorab, Zuschuss mindert die Tilgung
Energieberater nötigIn der Regel jaIn der Regel ja

Welcher Weg unterm Strich mehr Geld bringt, lässt sich nicht pauschal sagen – es hängt vom Zinsniveau, Ihrer Liquidität und der Höhe der Maßnahme ab. Eine ehrliche Orientierung aus der Praxis: Wer die Dachdämmung locker aus eigener Tasche zahlen kann, fährt mit dem BAFA-Zuschuss meist einfacher, weil ein Schritt und ein Ansprechpartner weniger dazwischenstehen. Wer die Investition strecken möchte oder parallel weitere Bauteile saniert, für den kann der KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss die günstigere Gesamtrechnung ergeben. Rechnen Sie beide Varianten einmal grob durch, bevor Sie sich festlegen.

💡Praxishinweis aus Berliner Sanierungen

Bei unseren Kunden entscheidet oft eine ganz banale Frage: Habe ich das Geld liegen oder nicht? Ein Rentnerehepaar in Charlottenburg, das seine Rücklagen nutzt, nimmt fast immer den BAFA-Zuschuss – ein einziger Antrag, dann läuft die Baustelle. Eine junge Familie, die parallel das Bad und die Heizung angeht, kombiniert die Dachdämmung dagegen häufig mit dem KfW-Kredit, weil sie die Gesamtinvestition ohnehin finanziert. Beides ist richtig, es kommt auf Ihre Situation an.

iSFP-Bonus: mehr Förderung mit dem Sanierungsfahrplan

Es gibt einen legalen Weg, den Fördersatz für Ihre Dachdämmung zu erhöhen: den individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP. Dahinter steckt ein Beratungsdokument, das ein Energieeffizienz-Experte für Ihr Haus erstellt. Er nimmt das Gebäude auf, bewertet den energetischen Zustand und legt eine sinnvolle Reihenfolge von Sanierungsschritten fest – vom Dach über die Fenster bis zur Heizung, jeweils mit geschätzten Kosten und Einsparungen.

Der Reiz für Eigentümer liegt im iSFP-Bonus: Ist die konkrete Maßnahme – also Ihre Dachdämmung – Teil eines solchen Sanierungsfahrplans, gibt es auf die förderfähigen Kosten einen zusätzlichen Aufschlag obendrauf. Sie bekommen für exakt dieselbe Dämmung einen höheren Prozentsatz erstattet, nur weil sie in einem geordneten Gesamtplan steht. Die Kosten für die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst werden dabei ebenfalls gefördert.

Für wen lohnt sich das? Wenn Sie ohnehin planen, Ihr Haus über die nächsten Jahre in mehreren Etappen fit zu machen, ist der Sanierungsfahrplan fast immer sinnvoll – Sie holen den Bonus mehrfach ab und haben zugleich einen roten Faden für die Reihenfolge. Wer nur das Dach dämmt und danach nichts weiter vorhat, sollte durchrechnen, ob der Bonus die zusätzlichen Beratungstermine aufwiegt. In den meisten Fällen, die wir begleiten, tut er das – gerade beim Dach, wo die förderfähigen Beträge hoch genug sind, damit ein paar Prozentpunkte mehr spürbar ins Gewicht fallen.

ℹ️Der Sanierungsfahrplan gehört an den Anfang

Damit der Bonus greift, muss der Sanierungsfahrplan vorliegen, bevor Sie die Maßnahme umsetzen. Nachträglich lässt sich der Aufschlag nicht mehr auf eine bereits erledigte Dämmung packen. Wer mit dem Gedanken an mehrere Sanierungsschritte spielt, spricht deshalb am besten früh mit einem Energieberater – lange bevor wir das Gerüst stellen.

Die steuerliche Alternative (§35c EStG)

Nicht jeder will den Weg über BAFA oder KfW gehen – mit dem Energieberater, den Nachweisen und der Antragsfrist vor Baubeginn. Für selbstnutzende Eigentümer gibt es eine zweite Tür: den Steuerbonus für energetische Sanierung nach §35c Einkommensteuergesetz. Damit können Sie 20 % der Kosten für die Dachdämmung über drei Jahre verteilt (7 %, 7 % und 6 %) direkt von der Steuerschuld abziehen – nicht von der Bemessungsgrundlage, sondern von der zu zahlenden Steuer. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 € pro Objekt.

Das Prinzip ist bewusst niedrigschwellig gehalten: Sie brauchen keinen Förderantrag vorab, sondern reichen die Sanierung mit Ihrer Steuererklärung ein. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie das Haus selbst bewohnen, dass es alt genug ist und dass ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt und eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Diese Fachunternehmererklärung stellen wir Ihnen für die von uns ausgeführte Dachdämmung aus – sie ist für das Finanzamt der zentrale Nachweis.

⚠️Entweder Förderung oder Steuerbonus – nie beides

Für ein und dieselbe Dämmmaßnahme müssen Sie sich entscheiden: Entweder Sie nehmen die BEG-Förderung über BAFA oder KfW, oder Sie setzen die Kosten über §35c von der Steuer ab. Beide Wege für dieselbe Rechnung zu nutzen, ist ausgeschlossen. Welcher Weg für Sie günstiger ist, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz, der Höhe der Maßnahme und Ihrer Liquidität ab – das rechnet Ihnen Ihr Steuerberater am zuverlässigsten aus.

Eine grobe Orientierung, welche Tür sich lohnt: Der direkte Zuschuss über das BAFA bringt bei vielen Dächern in Summe mehr als der Steuerabzug, gerade wenn der iSFP-Bonus dazukommt. Der Steuerbonus punktet dafür mit weniger Bürokratie und ohne Antragsfrist vor Baubeginn – er ist der ruhigere Weg für alle, die den Verwaltungsaufwand scheuen oder den Zeitpunkt der Förderung verpasst haben. Wer noch gar nicht mit dem Bau begonnen hat und einen ordentlichen Steuersatz hat, sollte trotzdem zuerst prüfen, ob die Förderung nicht doch mehr herausholt.

Förderfähige Dachsanierung in Berlin planen

Wir schauen uns Ihr Dach an, sagen Ihnen, welche Dämmung sinnvoll ist, und liefern die Fachunternehmererklärung für Förderung oder Steuerbonus gleich mit. Kostenlos und unverbindlich.

GEG-Dämmpflicht: wenn das Gesetz mitentscheidet

Bei der Förderung geht es um Geld, das Sie bekommen können. Beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) geht es um eine Pflicht, die Sie erfüllen müssen. Beide hängen beim Dach eng zusammen – auf eine Weise, die für Eigentümer erst unangenehm klingt und sich dann als Vorteil entpuppt.

Die entscheidende Grenze lautet: Werden mehr als 10 Prozent der Dachfläche erneuert, greift die gesetzliche Nachrüstpflicht. Dann muss das Dach beziehungsweise die oberste Geschossdecke auf den vom GEG vorgeschriebenen Dämmstandard gebracht werden. Wer also sein komplettes Dach abdeckt und neu eindeckt, kommt an der Dämmung nicht vorbei – sie ist in diesem Fall keine freie Entscheidung, sondern Vorschrift. Wer nur ein paar zerbrochene Ziegel tauscht, bleibt unter der Schwelle und ist von der Pflicht nicht betroffen.

Und jetzt das Schöne daran: Genau die Dämmung, die das GEG in diesem Fall verlangt, ist zugleich die Maßnahme, die über die BEG förderfähig ist. Die Pflicht und die Förderung fallen zusammen. Sie müssen dämmen – und Sie dürfen sich dafür einen Teil vom Staat zurückholen. Wer die Sanierung klug plant, macht aus der lästigen Vorschrift also einen Hebel: Dämmung sowieso Pflicht, Dämmung zugleich förderfähig, Gerüst nur einmal bezahlt.

💡Die günstige Pflichtvariante: oberste Geschossdecke

Sie wollen den Dachboden gar nicht ausbauen und nur die Vorschrift erfüllen? Dann reicht oft die Dämmung der obersten Geschossdecke – der Fläche über den beheizten Räumen. Das ist deutlich günstiger als eine Aufsparrendämmung, erfüllt in vielen Fällen die GEG-Pflicht und ist ebenfalls förderfähig. Was in Ihrem konkreten Fall gefordert ist und was sich rechnet, schauen wir uns vor Ort gemeinsam an. Wie sich die reinen Dämmkosten aufteilen, lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten der Dachdämmung.

Die Voraussetzungen für die Förderung

Damit aus dem Förderanspruch auch tatsächlich Geld wird, müssen ein paar Bedingungen zusammenkommen. Sie sind kein Hexenwerk, aber jede einzelne ist ein möglicher Stolperstein, an dem Anträge scheitern. Drei Punkte sind entscheidend.

Der Dämmwert muss stimmen (U-Wert)

Gefördert wird nur, wer nach der Sanierung einen bestimmten Wärmedurchgangswert – den U-Wert – für das Dach unterschreitet. Je kleiner dieser Wert, desto besser die Dämmung. Das Programm gibt einen Zielwert vor, der spürbar strenger ist als das gesetzliche Minimum. In der Praxis heißt das: Die Dämmschicht muss eine gewisse Dicke und Qualität haben. Wir wählen den Dämmaufbau von vornherein so, dass der geforderte Wert sicher erreicht wird – sonst wäre die ganze Antragsmühe umsonst.

Ein Energieeffizienz-Experte muss dabei sein

Für die BEG-Förderung ist in aller Regel die Begleitung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben – also einen Energieberater aus der offiziellen Liste für Förderprogramme des Bundes. Er bestätigt, dass die geplante Dämmung die Anforderungen erfüllt, und bescheinigt am Ende die fachgerechte Umsetzung. Für den Steuerbonus nach §35c brauchen Sie diesen Experten nicht – dort genügt unsere Fachunternehmererklärung. Das ist einer der Gründe, warum manche Eigentümer den steuerlichen Weg wählen.

Der Antrag steht vor dem Auftrag

Der wichtigste und am häufigsten übersehene Punkt: Bei der BEG-Förderung muss der Antrag gestellt – und je nach Programm bewilligt – sein, bevor Sie den Auftrag vergeben und bevor die Arbeiten beginnen. Wer erst das Dach dämmen lässt und danach an die Förderung denkt, geht leer aus. Als förderrechtlicher Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Deshalb koordinieren wir den Zeitpunkt der Auftragsvergabe eng mit Ihrem Förderantrag – die Reihenfolge im nächsten Abschnitt zeigt, wie das sauber abläuft.

So stellen Sie den Antrag richtig – Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist bei der Förderung wichtiger als bei fast jedem anderen Bauthema. Ein einziger Schritt an der falschen Stelle kostet den kompletten Zuschuss. So sieht der saubere Ablauf für eine über die BEG geförderte Dachdämmung aus:

  1. Beratung und Energieberater einbinden. Am Anfang steht das Gespräch – mit uns über den technischen Dämmaufbau und mit einem Energieeffizienz-Experten über die Förderfähigkeit. Wer einen Sanierungsfahrplan (iSFP) will, holt ihn jetzt ein, um den Bonus mitzunehmen.
  2. Angebot einholen, aber noch nicht beauftragen. Wir erstellen ein detailliertes Angebot für die Dämmung. Sie haben damit die Zahlen für den Antrag – der Vertrag wird aber bewusst noch nicht unterschrieben.
  3. Antrag stellen. Der Energieberater beziehungsweise Sie stellen den Förderantrag – beim BAFA für den Zuschuss oder über die Hausbank für den KfW-Kredit. Erst hier fällt der Startschuss.
  4. Bewilligung abwarten. Je nach Programm dürfen Sie erst nach dem Antrag oder erst nach der Bewilligung mit der Umsetzung starten. Diesen Punkt klären wir vorab, damit nichts zu früh unterschrieben wird.
  5. Auftrag vergeben und umsetzen. Jetzt – und keinen Tag früher – geht die Baustelle los: Gerüst, Abdeckung, Dämmung, Eindeckung. Wir dokumentieren die Ausführung förderkonform.
  6. Nachweis einreichen und Geld erhalten. Nach Fertigstellung bestätigt der Energieberater die fachgerechte Umsetzung, wir liefern die Fachunternehmererklärung und die Rechnung. Damit fließt der Zuschuss beziehungsweise wird der Tilgungszuschuss beim Kredit gutgeschrieben.

Beim Steuerbonus nach §35c ist der Ablauf entspannter: Hier entfällt der Antrag vor Baubeginn komplett. Sie lassen die Dämmung ausführen, bekommen von uns die Fachunternehmererklärung und machen die Kosten anschließend über die Steuererklärung geltend. Diese Vereinfachung ist der eigentliche Vorteil des steuerlichen Wegs – man muss nur früh genug wissen, dass man ihn geht, denn parallel die Förderung zu nutzen, ist ausgeschlossen.

⚠️Der teuerste Fehler: zu früh unterschreiben

Wir erleben es immer wieder: Jemand ruft begeistert an, das Dach ist schon gedämmt, und fragt jetzt nach der Förderung. Dann ist der Zug für die BEG abgefahren, weil der Auftrag vor dem Antrag stand. In diesem Fall bleibt oft nur noch der Steuerbonus – besser als nichts, aber meist die kleinere Ersparnis. Sprechen Sie deshalb über die Förderung, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Förderung in Berlin: regionale Beratung nutzen

Die BEG, der KfW-Kredit und der Steuerbonus gelten bundesweit gleich – ein Dach in Charlottenburg wird nach denselben Regeln gefördert wie eines in München. Was sich in Berlin unterscheidet, ist der Zugang zur Beratung und die Möglichkeit, regionale Angebote klug mit der Bundesförderung zu verzahnen.

Für die erste Orientierung gibt es in Berlin unabhängige Anlaufstellen. Die Verbraucherzentrale bietet Energieberatung an, und über die landeseigenen Beratungsangebote lassen sich Fördermöglichkeiten und Energieberater in Ihrer Nähe finden. Wer einen Energieeffizienz-Experten für die BEG braucht, findet ihn über die offizielle bundesweite Expertenliste – viele davon sitzen in Berlin und kennen die typischen Gebäudetypen der Stadt. Ob es zusätzlich zur Bundesförderung ein passendes Landes- oder Klimaschutzprogramm gibt, das sich kombinieren lässt, ändert sich immer wieder; das prüft der Energieberater beim jeweiligen Vorhaben mit.

Aus unserer täglichen Arbeit als Dachdecker in Berlin wissen wir, wo die Stadt ihre Besonderheiten hat. In den Gründerzeitvierteln von Charlottenburg und Wilmersdorf stehen viele Häuser unter Denkmal- oder Milieuschutz. Das schränkt zwar die sichtbare Materialwahl ein, steht der geförderten Dämmung aber nicht im Weg – gedämmt wird von innen oder unter der Eindeckung, das historische Deckbild bleibt erhalten. Bei einem Aufsparrenaufbau steigt die Dachhöhe leicht an, was in engen Baulücken mit dem Nachbargiebel abgestimmt werden muss. Solche Details klären wir vor der Antragstellung, damit die geförderte Dämmung auch baurechtlich glattgeht.

Der praktische Vorteil eines Betriebs mit kurzer Anfahrt zeigt sich gerade beim Förderthema: Wir sind schnell für den Ortstermin da, stimmen uns unkompliziert mit Ihrem Energieberater ab und liefern die nötigen Unterlagen ohne Verzögerung. Von Charlottenburg aus sind wir in den umliegenden Bezirken meist in wenigen Minuten vor Ort. Wie sich die Gesamtkosten einer Neueindeckung mit und ohne Dämmung zusammensetzen, haben wir separat in unserem Ratgeber zu den Kosten fürs Dach-neu-Decken aufgeschlüsselt.

Häufige Fragen zur Dachsanierung-Förderung

Wird die Dacheindeckung gefördert?

Nein, die reine Neueindeckung wird nicht gefördert. Der Staat bezuschusst die energetische Verbesserung der Gebäudehülle, also die Dämmung. Neue Ziegel allein, weil die alten verwittert sind, bringen keine Förderung. Sobald aber im Zuge der Sanierung die Dachdämmung auf einen geforderten Standard gebracht wird, ist diese Dämmung über die BEG förderfähig – inklusive der Arbeiten, die dafür zwingend nötig sind.

Wie viel Förderung gibt es für die Dachdämmung?

Die Förderung besteht aus einem Prozentsatz auf die förderfähigen Kosten der Dämmung, gedeckelt durch einen jährlichen Höchstbetrag je Wohneinheit. Der Prozentsatz kann sich erhöhen, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Die genauen Sätze und Deckel werden politisch immer wieder angepasst, deshalb sollten Sie sie kurz vor der Antragstellung tagesaktuell prüfen. Wir nennen bewusst keine festen Zahlen, die morgen überholt sein können.

Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme müssen Sie sich entscheiden: entweder die BEG-Förderung über BAFA oder KfW, oder den Steuerbonus nach §35c EStG. Beides gleichzeitig für dieselbe Dämmung ist ausgeschlossen. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz, der Höhe der Investition und Ihrer Liquidität ab. Das rechnet Ihnen Ihr Steuerberater am zuverlässigsten aus.

Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?

Bei der BEG-Förderung ja – das ist die wichtigste Regel überhaupt. Der Antrag muss gestellt und je nach Programm bewilligt sein, bevor Sie den Auftrag vergeben und bevor die Arbeiten beginnen. Als Beginn gilt bereits der Abschluss des Vertrags. Wer erst dämmen lässt und danach die Förderung beantragt, geht leer aus. Nur beim Steuerbonus nach §35c entfällt diese Frist, dort reichen Sie die Kosten über die Steuererklärung ein.

Brauche ich einen Energieberater?

Für die BEG-Förderung über BAFA oder KfW ist in aller Regel ein zugelassener Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben. Er bestätigt die Förderfähigkeit und die fachgerechte Umsetzung. Für den Steuerbonus nach §35c brauchen Sie keinen Energieberater – hier genügt die Fachunternehmererklärung, die wir für die ausgeführte Dachdämmung ausstellen. Das ist einer der Gründe, warum manche Eigentümer den steuerlichen Weg wählen.

Wird auch die Dämmung der obersten Geschossdecke gefördert?

Ja. Auch die Dämmung der obersten Geschossdecke zählt zur Gebäudehülle und ist über die BEG förderfähig, sofern der geforderte Dämmwert erreicht wird. Diese Variante ist deutlich günstiger als eine Aufsparrendämmung und erfüllt in vielen Fällen zugleich die GEG-Pflicht. Für Eigentümer, die den Dachboden nicht ausbauen wollen, ist das oft die wirtschaftlichste Lösung.

Kostenlose Beratung zur förderfähigen Dachsanierung

Als Dachdeckermeisterbetrieb aus Berlin-Charlottenburg planen wir Ihre Dämmung so, dass sie den Förderstandard erreicht – und liefern die Fachunternehmererklärung für Zuschuss oder Steuerbonus gleich mit. Ehrlich, unverbindlich, schnell vor Ort.

Dieser Ratgeber wurde von der Dachbau Stefan Höft GmbH erstellt, einem Dachdeckermeisterbetrieb aus Berlin-Charlottenburg. Er erklärt die Systematik der Förderung (BEG, BAFA, KfW, iSFP, §35c, GEG). Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge ändern sich regelmäßig und sind kein Bestandteil dieser Einordnung – prüfen Sie sie vor der Antragstellung tagesaktuell oder lassen Sie sich von uns und einem Energieeffizienz-Experten beraten. Dieser Text ersetzt keine Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall.

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