Sturmschaden am Dach: Wer zahlt – und was jetzt zu tun ist
Nach einer Sturmnacht klingelt bei uns morgens ununterbrochen das Telefon: verrutschte Ziegel, ein abgedeckter Ortgang, Wasser auf dem Dachboden. Die erste Sorge ist fast immer das Geld. Die gute Nachricht vorweg: Für echte Sturmschäden zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung – ab Windstärke 8. Was Sie jetzt tun sollten, welche Fehler die Zahlung gefährden und mit welchen Kosten Sie rechnen, klären wir hier aus der Praxis eines Berliner Meisterbetriebs.

Als im Februar ein Sturmtief über Berlin zog, standen bei uns am nächsten Morgen 30 Anrufe auf der Liste. Einer davon: ein Reihenhaus in Wilmersdorf, an dem der Wind den kompletten Ortgang aufgerissen und eine Reihe Biberschwanzziegel in den Vorgarten geweht hatte. Der Eigentümer war weniger über den Schaden am Dach besorgt als über die Frage, wer das Ganze bezahlt. Genau darum geht es hier – und um die Reihenfolge, in der Sie jetzt vorgehen sollten, ohne Ihren Versicherungsschutz zu verspielen.
Als Ihr Dachdecker in Berlin sind wir ein Dachdeckermeisterbetrieb aus Charlottenburg und rücken nach jeder Sturmwarnung zum Notdienst aus. In den letzten Jahren haben wir Hunderte Sturmschäden aufgenommen, notabgedichtet und mit Versicherungen abgewickelt. Aus dieser Erfahrung heraus wissen wir: Die meisten Probleme entstehen nicht durch den Sturm selbst, sondern durch Fehler in den ersten Stunden danach. Wer die Regeln kennt, kommt fast immer glimpflich davon.
Wichtig ist die Trennung von zwei Fragen, die oft durcheinandergehen. Erstens: Wer trägt die Kosten – die eigene Versicherung, der Vermieter oder am Ende Sie selbst? Zweitens: Was müssen Sie sofort tun, damit die Versicherung überhaupt zahlt? Beides hängt zusammen, denn wer seine Pflichten in der Akutphase verletzt, riskiert, dass die Versicherung die Leistung kürzt. Fangen wir mit der Geldfrage an.
Welche Versicherung zahlt beim Sturmschaden?
Für Schäden am Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie deckt Sturm und Hagel als Standardgefahren ab – also abgedeckte Ziegel, einen weggerissenen Ortgang, umgestürzte Schornsteine, beschädigte Dachrinnen oder einen ins Dach gestürzten Baum. Entscheidend ist, dass der Schaden am festen Bestandteil des Hauses entsteht. Das Dach gehört klar dazu.
Davon zu unterscheiden sind zwei weitere Versicherungen, die im Sturmfall oft ins Spiel kommen und regelmäßig verwechselt werden:
- Hausratversicherung: Sie zahlt nur für bewegliches Inventar im Inneren – also etwa Möbel, Teppiche oder Elektronik, die durch eindringendes Regenwasser nach einem Sturmschaden zerstört werden. Für das Dach selbst ist sie nicht zuständig.
- Elementarschadenversicherung: Diese Zusatzbausteine greifen bei Starkregen, Überschwemmung, Rückstau und Hochwasser. Läuft Ihnen also Wasser nicht durch ein sturmbeschädigtes Dach, sondern weil bei Starkregen die Kanalisation zurückstaut, brauchen Sie diesen Zusatz. Er ist in vielen älteren Policen nicht enthalten.
In der Praxis überlappen sich diese Bereiche häufiger, als man denkt. Ein typisches Berliner Beispiel: Der Sturm lockert am Abend die Ziegel, in der Nacht folgt Starkregen, und am Morgen steht der Dachboden unter Wasser. Der Schaden an der Eindeckung läuft dann über die Wohngebäudeversicherung, durchnässte Kartons und Möbel auf dem Dachboden über den Hausrat. Genau deshalb ist die saubere Dokumentation, zu der wir gleich kommen, so wichtig – sie ordnet jeden Schaden der richtigen Police zu.
Ein Punkt, der oft für Streit sorgt: Nicht alles, was rund ums Dach steht, ist über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Fest verbundene Gebäudeteile wie Schornstein, Dachrinne oder eine angebaute Gaube sind es. Bei frei stehenden Nebenanlagen – etwa einem Carport, dem Gartenzaun, der Markise oder der Satellitenschüssel – kommt es auf die Police an. Manche Verträge schließen solche Anlagen ausdrücklich ein, andere nicht. Wenn Ihnen der Sturm die Antenne vom First reißt oder das Carport neben dem Haus eindrückt, lohnt vor der Meldung ein Blick in die Versicherungsbedingungen, damit Sie den Schaden gleich der passenden Stelle melden.
ℹ️Sturmschaden oder Verschleiß?
Die Versicherung zahlt für einen plötzlichen Sturmschaden, nicht für allmählichen Verschleiß. Wenn ein 60 Jahre altes, brüchiges Dach beim ersten Windstoß Ziegel verliert, kann der Versicherer argumentieren, dass die mangelnde Wartung die Ursache war – nicht der Sturm. Ein gepflegtes, regelmäßig kontrolliertes Dach steht in solchen Diskussionen deutlich besser da. Das ist einer der stillen Gründe, warum sich die jährliche Dachwartung auch versicherungstechnisch lohnt.
Ab welcher Windstärke gilt es als Sturm?
Die zentrale Zahl, die über die Eintrittspflicht der Wohngebäudeversicherung entscheidet, ist Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Erst ab diesem Wert spricht man versicherungsrechtlich von einem Sturm, und erst dann zahlt die Wohngebäudeversicherung ohne weitere Diskussion. Diese Grenze steht in nahezu allen Standardbedingungen und ist die erste Hürde jeder Regulierung.
In der Praxis ist das seltener ein Problem, als es klingt. Sturmtiefs, die in Berlin ganze Ziegelreihen abdecken, bringen fast immer Böen weit über 62 km/h mit sich. Bei den Winterstürmen der letzten Jahre wurden im Stadtgebiet regelmäßig Böen zwischen 90 und 120 km/h gemessen – das ist Windstärke 10 bis 12. Kritisch wird die Grenze nur bei Grenzfällen: einzelne herabgefallene Ziegel an einem Tag mit mäßigem Wind, an dem die nächste Wetterstation vielleicht nur 55 km/h aufzeichnete.
| Windstärke (Bft) | Bezeichnung | Geschwindigkeit | Versicherungsrelevanz |
|---|---|---|---|
| 6 | Starker Wind | 39–49 km/h | Kein Sturm – Kulanzfrage |
| 7 | Steifer Wind | 50–61 km/h | Kein Sturm – Beweislast beim Eigentümer |
| 8 | Stürmischer Wind / Sturm | ab 62 km/h | Wohngebäudeversicherung greift |
| 9 | Sturm | 75–88 km/h | Voller Versicherungsschutz |
| 10–12 | Schwerer Sturm bis Orkan | ab 89 km/h | Voller Versicherungsschutz |
Unterhalb von Windstärke 8 bleibt der Nachweis am Eigentümer. Viele Versicherer zeigen sich bei eindeutigen Schadensbildern trotzdem kulant – garantiert ist das aber nicht.
Was passiert unterhalb von Windstärke 8? Dann muss der Eigentümer nachweisen, dass der Wind tatsächlich die Ursache war. Das ist deutlich schwieriger und läuft oft auf eine Kulanzentscheidung des Versicherers hinaus. Deshalb ist der Nachweis der Windstärke am Schadenstag ein so wichtiger Baustein Ihrer Meldung – dazu kommen wir im Dokumentations-Abschnitt. Für die Windgeschwindigkeit am konkreten Tag lässt sich die Aufzeichnung der nächstgelegenen Wetterstation heranziehen; der Deutsche Wetterdienst hält diese Daten vor.
Sofortmaßnahmen: Das ist jetzt zu tun
Die Stunden direkt nach dem Sturm entscheiden über zwei Dinge: wie groß der Folgeschaden wird und ob Ihre Versicherung voll zahlt. Der Grund ist die sogenannte Schadenminderungspflicht. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um einen weiteren Schaden zu begrenzen. Wer das unterlässt – etwa ein offenes Dach tagelang in den Regen laufen lässt –, muss mit einer Leistungskürzung rechnen. Der Versicherer zahlt dann nur den Schaden, der auch bei rechtzeitigem Handeln entstanden wäre.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie überstürzt aufs Dach steigen sollen. Zwei Dinge stehen im Vordergrund: Gefahr abwenden und den Schaden provisorisch begrenzen. Die endgültige Reparatur kommt später und – das ist entscheidend – erst nach Freigabe durch die Versicherung.
Erst die Gefahr, dann das Dach
Wenn lose Ziegel über einem Gehweg hängen oder Teile herabzustürzen drohen, sperren Sie den Bereich darunter ab und halten Sie Menschen fern. Bei akuter Gefahr für Passanten oder parkende Autos ist das nicht nur vernünftig, sondern rechtlich Ihre Pflicht als Eigentümer – dazu später mehr beim Thema Verkehrssicherung. Betreten Sie ein beschädigtes Dach niemals selbst. Nach einem Sturm sind Ziegel lose, die Fläche ist nass und rutschig, und ein Sturz aus dieser Höhe endet böse.
Notabdichtung – aber richtig
Gegen eindringendes Wasser hilft eine Notabdeckung: eine Plane über die schadhafte Stelle, sauber befestigt und beschwert, sodass sie dem nächsten Windstoß standhält. Genau das ist der Kernpunkt der Schadenminderung. Diese Notmaßnahme ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht – ihre Kosten übernimmt die Versicherung in aller Regel mit. Was Sie hingegen unterlassen sollten, ist die vollständige, teure Reparatur ohne Freigabe. Wer vor der Schadensaufnahme neue Ziegel verlegen lässt und die Beweise beseitigt, steht am Ende womöglich mit der Rechnung allein da.
⚠️Notdienst rufen statt selbst aufs Dach
Jedes Jahr passieren nach Stürmen schwere Unfälle, weil Eigentümer selbst die Plane spannen wollten. Ein beschädigtes Steildach in vier bis acht Metern Höhe ist kein Ort für Laien. Unser Notdienst rückt bei akuten Sturmschäden im Berliner Stadtgebiet kurzfristig aus, sichert die Stelle fachgerecht mit Plane oder Notabdeckung und dokumentiert den Zustand gleich fürs Versicherungsprotokoll mit. Rufen Sie im Zweifel lieber an, bevor Sie die Leiter anlegen: 030 53007475.
Ein praktischer Hinweis aus dem Alltag: Heben Sie heruntergefallene Ziegel und Bauteile auf und legen Sie sie beiseite, statt sie sofort zu entsorgen. Sie sind ein Teil des Schadensbelegs. Und läuft bereits Wasser ins Haus, stellen Sie innen Eimer unter, rücken Sie Möbel weg und schützen Sie, was zu retten ist – auch das gehört zur Schadenminderung und wird später bei der Hausratabwicklung positiv gewertet.
Schaden dokumentieren und melden
Sobald die akute Gefahr gebannt und das Dach provisorisch dicht ist, geht es um Beweise. Je besser Sie den Schaden dokumentieren, desto reibungsloser läuft die Regulierung. Wir raten immer zu mehr Fotos, als man für nötig hält – im Nachhinein lässt sich nichts mehr nachholen, wenn die Notabdeckung erst einmal liegt.
Was Sie festhalten sollten
- Fotos und Video vom Gesamtschaden aus mehreren Perspektiven, dazu Detailaufnahmen der beschädigten Stellen. Auch heruntergefallene Ziegel und Trümmer im Garten oder auf der Straße gehören ins Bild.
- Nachweis der Windstärke am Schadenstag – über die Daten der nächstgelegenen Wetterstation oder eine Wetterdienst-Auskunft. Das belegt, dass tatsächlich Sturm herrschte.
- Kostenvoranschlag oder Gutachten vom Fachbetrieb. Ein Angebot eines Dachdeckermeisterbetriebs, das den Schaden und die nötige Reparatur beziffert, ist die Grundlage der Regulierung.
Die Meldung an die Versicherung sollte unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern. Viele Policen nennen Fristen von wenigen Tagen. Ein Anruf oder eine E-Mail am Tag nach dem Sturm ist ideal. Notieren Sie sich dabei Datum, Uhrzeit und den Namen des Sachbearbeiters und lassen Sie sich eine Schadennummer geben. Die eigentlichen Unterlagen – Fotos, Kostenvoranschlag, Windnachweis – reichen Sie anschließend nach.
💡Ein Fachbetrieb aufs Dach, bevor die Plane liegt
Am wertvollsten für die Regulierung ist es, wenn ein Dachdecker den Schaden im Originalzustand aufnimmt – also bevor notabgedichtet oder aufgeräumt wurde. Wir machen bei unseren Notdiensteinsätzen deshalb zuerst Fotos vom unberührten Schaden und sichern danach die Stelle. Diese lückenlose Bilddokumentation vom Fachmann nimmt der Versicherung die Rückfragen ab und beschleunigt die Freigabe spürbar. Bewahren Sie außerdem die Rechnung der Notabdeckung auf – sie ist erstattungsfähig.
So läuft die Schadenregulierung ab
Wenn Sie wissen, in welcher Reihenfolge die Dinge passieren, verlieren Sie in der stressigen Situation nach dem Sturm keine Zeit. Der typische Ablauf gliedert sich in fünf Schritte, die meist innerhalb weniger Wochen durchlaufen werden.
- Meldung. Sie melden den Schaden unverzüglich bei Ihrer Wohngebäudeversicherung und erhalten eine Schadennummer. Parallel sichern Sie das Dach notdürftig ab.
- Prüfung und Gutachter. Bei kleineren Schäden reicht dem Versicherer oft der Kostenvoranschlag des Fachbetriebs samt Fotos. Bei größeren Schäden schickt er einen eigenen Sachverständigen, der den Schaden vor Ort begutachtet.
- Freigabe. Der Versicherer bestätigt, dass er den Schaden reguliert, und gibt die Reparatur frei. Erst jetzt sollte die endgültige Instandsetzung beginnen.
- Reparatur. Der Fachbetrieb führt die Reparatur aus – von einzelnen Ziegeln bis zur Neueindeckung eines beschädigten Dachbereichs.
- Abrechnung. Die Schlussrechnung geht an die Versicherung, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei manchen Verträgen zahlen Sie zunächst selbst und bekommen den Betrag erstattet.
In der Praxis lässt sich dieser Ablauf beschleunigen, wenn Notabdichtung, Dokumentation und Kostenvoranschlag aus einer Hand kommen. Wir übernehmen für unsere Kunden bei Bedarf die komplette Aufnahme und stimmen uns direkt mit dem Sachverständigen ab, wenn er aufs Dach kommt – das erspart Ihnen das Hin und Her und verhindert Missverständnisse über den Schadensumfang. Wichtig ist nur die Reihenfolge: Freigabe abwarten, dann reparieren. Ausgenommen ist die reine Notmaßnahme, die immer sofort erlaubt ist.
Was, wenn der Gutachter der Versicherung den Schaden kleiner einschätzt, als er tatsächlich ist? Das kommt vor, gerade wenn von unten der versteckte Schaden am Ortgang oder unter der Verblechung nicht sichtbar ist. In solchen Fällen sollten Sie sich nicht mit dem ersten Ergebnis abfinden. Sie haben das Recht, einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen, und die Einschätzung eines Dachdeckermeisters, der die verdeckten Stellen geöffnet und fotografiert hat, wiegt schwer. Häufig reicht schon ein ergänzendes Foto der freigelegten Schadstelle, um den Umfang nachträglich anerkennen zu lassen. Wir dokumentieren solche verdeckten Schäden bewusst, während die Fläche offen ist – denn ist erst neu eingedeckt, lässt sich nichts mehr belegen.
Sturmschaden am Dach? Notdienst aus Charlottenburg
Wasser auf dem Dachboden oder lose Ziegel über dem Gehweg – wir sichern Ihr Dach schnell ab und dokumentieren den Schaden gleich für die Versicherung.
Was kostet die Reparatur eines Sturmschadens?
Die Kosten hängen komplett vom Schadensbild ab – von der einzelnen verrutschten Ziegelreihe bis zum großflächig abgedeckten Dach reicht die Spanne weit. Die folgenden Werte sind markttypische Orientierungsspannen für Berlin und das Umland, Stand 2026. Ein belastbarer Preis steht immer erst nach der Besichtigung fest, weil sich der Umfang von unten oft nicht vollständig beurteilen lässt.
| Schadensbild | Typischer Aufwand | Orientierungskosten |
|---|---|---|
| Einzelne Ziegel verrutscht / ersetzt | Kleinreparatur, Hubsteiger oder Leiter | ca. 150–500 € |
| Ortgang / First neu befestigt | Halber bis ganzer Tag, kleines Gerüst | ca. 500–1.500 € |
| Notdienst-Einsatz mit Notabdeckung | Anfahrt, Absicherung, Plane | ca. 250–800 € |
| Größere Teilfläche neu eingedeckt | Gerüst, Lattung, neue Ziegel | ca. 2.000–8.000 € |
| Großflächiger Schaden / Neueindeckung | Komplette Fläche, Gerüst, Entsorgung | je nach Umfang |
Alle Werte sind unverbindliche Spannen zur Orientierung. Der tatsächliche Preis hängt von Zugänglichkeit, Gerüstbedarf, Deckmaterial und dem Zustand der Unterkonstruktion ab.
Zwei Positionen werden regelmäßig unterschätzt. Erstens das Gerüst: Sobald mehr als ein paar Ziegel betroffen sind, braucht es aus Sicherheitsgründen ein Gerüst, das unabhängig von der reinen Reparaturfläche Geld kostet – gerade in dicht bebauten Kiezen, wo es über einen schmalen Gehweg reichen muss. Zweitens der Notdiensteinsatz, der bei einem akuten Wassereinbruch oft dem eigentlichen Reparaturtermin vorausgeht. Beide Positionen sind bei einem versicherten Sturmschaden in der Regel erstattungsfähig, sofern sie dem Schaden zuzuordnen sind.
Von der erstatteten Summe zieht die Versicherung die vereinbarte Selbstbeteiligung ab. Sie liegt je nach Vertrag häufig zwischen 150 und 500 Euro. Bei einer kleinen Ziegelreparatur kann es passieren, dass der Schaden unter oder knapp über der Selbstbeteiligung liegt – dann lohnt die Meldung wirtschaftlich kaum, und Sie tragen die Reparatur selbst. Bei größeren Schäden fällt die Selbstbeteiligung dagegen kaum ins Gewicht. Ist ein Dachbereich so stark betroffen, dass sich eine Reparatur nicht mehr rechnet, führt der Weg zur Neueindeckung – wie sich die Kosten dafür zusammensetzen, haben wir im Ratgeber Dach neu decken: Kosten im Detail aufgeschlüsselt.
ℹ️Neuwert oder Zeitwert – ein Blick in die Police
Ob die Versicherung den vollen Neuwert der Reparatur oder nur den Zeitwert (also den um Alterung geminderten Wert) ersetzt, steht in Ihrem Vertrag. Die meisten modernen Wohngebäudeversicherungen sind Neuwertversicherungen und ersetzen die tatsächlichen Reparaturkosten. Ältere oder abgespeckte Verträge können eine Zeitwertregelung enthalten – dann bleibt bei einem alten Dach ein Eigenanteil. Ein kurzer Blick in die Bedingungen vor dem Schadenfall erspart später die Überraschung.
Sonderfall Mietshaus und herabfallende Ziegel
Bei einem vermieteten Haus oder einer Eigentümergemeinschaft verschiebt sich die Zuständigkeit. Für das Gebäude – und damit für das Dach – ist der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft verantwortlich, nicht der Mieter. Meldet ein Mieter Wasser durch die Decke, muss er den Schaden dem Vermieter oder der Hausverwaltung anzeigen; diese kümmern sich um Meldung und Reparatur über die Wohngebäudeversicherung. Der Mieter wiederum versichert sein eigenes Inventar über seine Hausratversicherung.
Der brisantere Punkt bei Mietshäusern und überhaupt bei jedem Gebäude an der Straße ist die Verkehrssicherungspflicht. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihr Gebäude in einem Zustand zu halten, von dem keine Gefahr für Dritte ausgeht. Fällt nach einem Sturm ein Ziegel herab und beschädigt ein parkendes Auto oder verletzt einen Passanten, stellt sich sofort die Haftungsfrage.
Die Antwort hängt an der Wartung. War das Dach nachweislich gepflegt und regelmäßig kontrolliert und hat erst ein außergewöhnlicher Sturm die Ziegel gelöst, handelt es sich um höhere Gewalt – der Eigentümer haftet dann in der Regel nicht. Anders sieht es aus, wenn die Ziegel schon länger lose waren, das Dach seit Jahren nicht mehr kontrolliert wurde und der Schaden vorhersehbar war. Dann kann dem Eigentümer eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden, und er haftet für den Schaden an Dritten. Solche Fälle deckt üblicherweise die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab, sofern keine grobe Vernachlässigung vorliegt.
⚠️Nach dem Sturm sofort absperren
Sobald absehbar ist, dass Bauteile herabstürzen könnten, müssen Sie den Gefahrenbereich absperren und, wenn nötig, die Feuerwehr oder einen Notdienst rufen. Das ist gelebte Verkehrssicherung. In den engen Straßen von Charlottenburg mit Parkplätzen direkt am Gehweg zählt hier jede Minute. Wir sichern bei unseren Einsätzen zuerst die Gefahrenstelle, damit von Ihrem Dach kein weiterer Schaden ausgeht – und Sie in der Haftungsfrage auf der sicheren Seite sind.
Sturmschäden vorbeugen
Der beste Sturmschaden ist der, der gar nicht erst entsteht. Ein Dach lässt sich nicht sturmsicher zaubern, aber die häufigsten Schwachstellen sind bekannt und lassen sich vorab entschärfen. Das senkt nicht nur das Risiko, sondern stärkt auch Ihre Position gegenüber der Versicherung, weil ein gewartetes Dach den Verschleiß-Einwand entkräftet.
Die wunden Punkte am Steildach
Wind greift ein Dach nicht flächig an, sondern sucht sich die Kanten: den Ortgang an der Giebelseite, den First, die Traufe und die Ränder rund um Gauben und Schornsteine. Genau dort setzt er an und hebelt einzelne Ziegel an, die dann wie ein Dominostein die nächsten mitreißen. Bei den Berliner Gründerzeitdächern mit Biberschwanzeindeckung sind es fast immer diese Randbereiche, an denen wir nach Stürmen die Schäden aufnehmen. Ein einzelner loser Randziegel, der im Sommer niemanden stört, ist im Winter die Eintrittsstelle für den Sturm.
Sturmklammern und regelmäßige Kontrolle
Das wirksamste Mittel gegen abgedeckte Ziegel sind Sturmklammern. Sie verbinden die einzelnen Ziegel fest mit der Lattung, sodass der Wind sie nicht mehr anheben kann. In den besonders exponierten Randbereichen werden sie ohnehin verlangt; bei windigen Lagen lohnt es sich, größere Flächen zu verklammern. Bei jeder Neueindeckung ist das heute Standard. An einem bestehenden Dach lassen sich Klammern im Zuge einer Wartung nachrüsten.
Dazu kommt die schlichte, aber unterschätzte jährliche Kontrolle. Wir empfehlen, das Dach einmal im Jahr – idealerweise im Herbst vor der Sturmsaison – von einem Fachbetrieb durchsehen zu lassen. Dabei werden lose Ziegel neu befestigt, verstopfte Rinnen gereinigt, Anschlüsse geprüft und Klammern kontrolliert. Diese halbe Stunde auf dem Dach kostet wenig und verhindert erfahrungsgemäß die meisten Sturmschäden, bevor sie entstehen. Läuft trotzdem einmal Wasser durch, hilft unser Ratgeber Dach undicht – was tun? bei der ersten Einordnung.
💡Wartungsprotokoll aufheben
Heben Sie die Rechnungen und Protokolle jeder Dachwartung auf. Kommt es später doch zum Sturmschaden, sind diese Belege Gold wert: Sie zeigen der Versicherung schwarz auf weiß, dass Ihr Dach gepflegt war und der Schaden nicht auf mangelnde Wartung, sondern auf den Sturm zurückgeht. Genau an diesem Nachweis scheitern sonst manche Regulierungen.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?
Die Wohngebäudeversicherung greift ab Windstärke 8 nach Beaufort, also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Ab diesem Wert spricht man versicherungsrechtlich von einem Sturm. Bei den Berliner Winterstürmen werden regelmäßig 90 bis 120 km/h gemessen, sodass diese Grenze fast immer überschritten ist. Unterhalb von Windstärke 8 müssen Sie nachweisen, dass der Wind die Ursache war – dann entscheidet oft die Kulanz des Versicherers.
Wer zahlt den Sturmschaden bei einem Mietshaus?
Für das Gebäude und damit das Dach ist der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft zuständig – die Reparatur läuft über deren Wohngebäudeversicherung. Der Mieter meldet den Schaden dem Vermieter oder der Hausverwaltung und versichert sein eigenes Inventar über seine Hausratversicherung. Fällt durch mangelnde Wartung ein Ziegel herab und beschädigt fremdes Eigentum, kann der Eigentümer wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haften.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Zahlung ablehnt?
Prüfen Sie zuerst den Ablehnungsgrund. Häufig wird Verschleiß statt Sturm angeführt oder die Windstärke am Schadenstag bestritten. Legen Sie den Windnachweis der nächsten Wetterstation, Ihre Wartungsbelege und ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag eines Dachdeckermeisterbetriebs vor und widersprechen Sie schriftlich. Kommen Sie so nicht weiter, hilft der Versicherungsombudsmann als kostenlose Schlichtungsstelle, im nächsten Schritt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht. Eine saubere Dokumentation von Anfang an macht solche Fälle deutlich einfacher.
Wie schnell muss ich den Sturmschaden melden?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Viele Policen nennen Fristen von wenigen Tagen. Am besten melden Sie den Schaden schon am Tag nach dem Sturm telefonisch oder per E-Mail und lassen sich eine Schadennummer geben. Fotos, Kostenvoranschlag und Windnachweis reichen Sie danach nach. Parallel gilt die Schadenminderungspflicht: Das Dach muss provisorisch abgedichtet werden, damit kein weiterer Schaden entsteht.
Zahlt die Versicherung auch den Notdienst?
In der Regel ja. Die Kosten für die Notabdichtung – also Anfahrt, Absicherung und das Anbringen einer Plane oder Notabdeckung – gehören zur Schadenminderung und werden bei einem versicherten Sturmschaden meist mit erstattet. Wichtig ist, dass Sie die Rechnung des Notdiensts aufbewahren und die Maßnahme dokumentieren. Nicht erstattet wird dagegen eine vollständige, endgültige Reparatur, die Sie ohne Freigabe der Versicherung durchführen lassen.
Darf ich das Dach vor der Freigabe reparieren lassen?
Die Notabdichtung dürfen und sollen Sie sofort veranlassen – sie ist Pflicht. Die endgültige Reparatur sollten Sie dagegen erst nach der Freigabe durch die Versicherung beginnen. Wer vorher neue Ziegel verlegen lässt und die Schadensstelle verändert, beseitigt womöglich die Beweise und riskiert, dass der Versicherer den Umfang nicht mehr anerkennt. Halten Sie den Originalzustand mit Fotos fest, bevor Sie überhaupt notabdichten.
Dach vom Meisterbetrieb sichern und reparieren lassen
Ob akuter Notfall nach dem Sturm oder Wartung vor der Sturmsaison: Als Dachdeckermeisterbetrieb aus Berlin-Charlottenburg sind wir schnell bei Ihnen und dokumentieren jeden Schaden gleich für die Versicherung mit.
Dieser Ratgeber wurde von der Dachbau Stefan Höft GmbH erstellt, einem Dachdeckermeisterbetrieb aus Berlin-Charlottenburg. Die Angaben zu Versicherung, Windstärke und Haftung geben den allgemeinen Stand 2026 wieder und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Alle Kostenangaben sind markttypische Orientierungswerte für Berlin und Umland; der belastbare Preis für Ihr Dach steht erst nach der Besichtigung fest.


